Zum 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld durch das „13. Gesetz zur Änderung des SGB II“ in „Grundsicherungsgeld“ umbenannt und es treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft. Dazu gehören unter anderem Änderungen bei den Mitwirkungspflichten sowie bei den Freibeträgen für Vermögen.
Weitere Informationen finden Sie hier FAQ – Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende und hier Was ändert sich für mich in der neuen Grundsicherung?
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