Arbeitgeber

Arbeitgeberservice Bamberg

Der Arbeitgeberservice ist ein gemeinsames Dienstleistungsangebot des Jobcenters und der Agentur für Arbeit in Bamberg. Wenn Sie neues Personal suchen, stehen Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im gemeinsamen Arbeitgeberservice gerne zur Verfügung und helfen Ihnen, die passende Mitarbeiterin oder den passenden Mitarbeiter zu finden – unabhängig davon, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit für den Bewerber zuständig ist. Er berät Sie bei der Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Vollzeit oder Teilzeit, bei der Suche nach einer geeigneten oder einem geeigneten Auszubildenden und bei der Qualifizierung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Unterstützungsleistungen für Arbeitgeber

Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber

Lohnkostenzuschuss bei Neueinstellung
Das Jobcenter Landkreis Bamberg kann die Arbeitsaufnahme und Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen durch Eingliederungszuschüsse (EGZ) fördern. Der EGZ ist eine Leistung für Arbeitgeber und muss vor Abschluss des Arbeitsvertrages beantragt und bewilligt werden. Der EGZ ist eine individuelle Leistung, deren Dauer und Höhe sich nach dem Einzelfall richtet.

Teilhabechancengesetz - Eingliederung von Langzeitarbeitslosen

Die Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen kann über einen längeren Zeitraum mit Lohnkostenzuschüssen gefördert werden, wenn

  • sie mindestens 25 Jahre alt sind und in den letzten sieben Jahren mindestens sechs Jahre Arbeitslosengeld II/Bürgergeld bezogen haben (§16i SGB II) oder
  • sie mindestens zwei Jahre arbeitslos sind (§16e SGB II)

In beiden Förderfällen ist ein beschäftigungsbegleitendes und stabilisierendes Coaching für unsere Kundinnen und Kunden vorgesehen.

Betriebliche Erprobung

Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG)

Bei der Einstellung neuer Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter zählt der persönliche Eindruck oft mehr als die Bewerbungsunterlagen.

Das Jobcenter bietet Ihnen deshalb die Möglichkeit, eine Bewerberin oder einen Bewerber im Rahmen eines betrieblichen Praktikums kennenzulernen, sowie deren Eignung zu prüfen. Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer einer MAG erhält Einblicke in die Anforderungen und das konkrete Tätigkeitsfeld Ihres Betriebs. Die Bewerberin bzw. der Bewerber kann gleichzeitig praktischen Fähigkeiten, Motivation und das Interesse unter Beweis stellen.

Bei einem betrieblichen Praktikum (MAG) ist zu beachten:

  • Bitte nehmen Sie vor Praktikumsbeginn mit der Vermittlungsfachkraft des Jobcenters Kontakt auf.
  • Die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer erhält während des Praktikums weiterhin Leistungen des Jobcenters.
  • Das Jobcenter kann darüber hinaus Fahrtkosten in angemessenem Umfang erstatten.
  • Als Arbeitgeber sind Sie zur Meldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft verpflichtet
Qualifizierung von Mitarbeitern

Zuschüsse zu Weiterbildung und Lohnkosten

Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter fördern Unternehmen, die in die zukunftsgerichtete Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter investieren. Grundlage ist das Qualifizierungschancengesetz. Es eröffnet Möglichkeiten für Betriebe und Beschäftigte, sich auf den strukturellen und digitalen Wandel und die zukünftigen Anforderungen 4.0 einzustellen. Die Fördermöglichkeiten bestehen für Beschäftigte unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße. Es sind Erweiterungsqualifizierungen förderfähig, mit denen Kenntnisse und Kompetenzen ausgebaut werden. Ziel ist es, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren bestehenden Arbeitsplatz langfristig sichern und sich innerhalb des Unternehmens weiterentwickeln können. Gefördert werden auch Weiterbildungen in Engpassberufen, in denen ein Fachkräftemangel besteht. Für die Beratung interessierter Betriebe ist der Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit zuständig.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter folgendem Link:

Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit

Montag bis Donnerstag von 8.00 – 18.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr, kostenfrei unter 0800/45555-20