Anspruchsvoraussetzungen / Antragstellung

Anspruchsvoraussetzungen

Bürgergeld kann jeder erwerbsfähige und hilfebedürftige Mensch beantragen, der nicht ausreichend finanzielle Mittel hat, um den Lebensunterhalt für sich und zum Beispiel die eigene Familie – die Bedarfsgemeinschaft – zu sichern. Unabhängig davon, ob die Person arbeitslos ist oder einer Beschäftigung nachgeht. Arbeitslosigkeit ist keine notwendige Voraussetzung für den Bezug von Bürgergeld.

Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II hat:
  • wer mindestens 15 Jahre alt ist,
  • wer keine Altersrente bekommt, weil das Regelrentenalter (zwischen 65 und 67 Jahren) noch nicht erreicht wurde,
  • wer erwerbsfähig ist, das heißt, wer mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann,
  • wer hilfebedürftig ist, das heißt, seinen Lebensunterhalt und den seines Haushaltes nicht selbst, zum Beispiel durch Einkommen, Ersparnisse oder andere Sozialleistungen sichern kann,
  • wer in Deutschland lebt.
Wer hat keinen Anspruch auf Bürgergeld?

Keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) haben zum Beispiel:

  • Personen, die Rente wegen Alters beziehen oder Anspruch darauf haben,
  • Personen, die länger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung (zum Beispiel einem Krankenhaus) untergebracht sind,
  • Inhaftierte,
  • Personen, die einen Asylantrag gestellt und keine Arbeitserlaubnis haben,
  • EU-Bürger:innen, die zum Zwecke der Arbeitsuche eingereist sind und keinen Arbeitnehmerstatus besitzen,
  • Personen, die nicht erwerbsfähig sind.

Personen die nicht erwerbsfähig sind, können Sozialhilfe erhalten. Haben Sie Fragen zur Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Sozialamt im Landratsamt Bamberg.

Zur Vorabberechnung: https://www.buerger-geld.org/rechner/

Das Jobcenter Landkreis Bamberg übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben und die Ergebnisse der Berechnung!

Antragsstellung:

Sie möchten erstmalig einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) stellen? Hier erfahren Sie wie Sie mit uns Kontakt aufnehmen können, welche Formulare Sie ausfüllen und welche Dokumente Sie einreichen müssen.

Falls Sie Ihren Lebensunterhalt und nur einen Teil der Miete oder die Kosten für das Wohnen durch das eigene Einkommen bezahlen können, könnten Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben. Voraussetzung ist, dass der Wohnraum selbst genutzt wird.

Mit dem Wohngeldrechner (https://www.smart-rechner.de/wohngeld/rechner.php) können Sie schon jetzt unverbindlich prüfen, ob Sie einen Anspruch auf Wohngeld haben.

Möglichkeiten der Antragsstellung

Online Antrag

Die Antragstellung, das Nachreichen von Unterlagen sowie viele weitere Möglichkeiten sind auch online möglich. Informationen zum digitalen Hauptantrag und weiteren Möglichkeiten von jobcenter.digital finden Sie auf unserer Serviceseite. https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld

Persönliche Antragsstellung

Der Antrag auf Bürgergeld kann persönlich in unseren Räumen erfolgen. Für die Antragstellung reicht aus, wenn eine Person Ihrer Bedarfsgemeinschaft bei uns vorstellig wird.

Schriftliche Antragsstellung

Sie können die Antragsunterlagen auch selbst ausdrucken und persönlich oder postalisch bei uns einreichen. Antragsunterlagen zum Ausdrucken finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/downloads-arbeitslos-arbeit-finden

Bei allen Antragsarten zählt:

Bitte beachten Sie, dass vor der Entscheidung über Ihren Antrag mindestens eine Person Ihrer Bedarfsgemeinschaft mit den Ausweisdokumenten aller Personen der Bedarfsgemeinschaft bei uns vorsprechen muss.

Eine schnellere Bearbeitung und weniger Rückfragen können durch die Vorlage aller vollständiger Unterlagen erreicht werden. Hierzu gehören folgende Dokumente:

  • Vollständiger Antrag
  • Nachweis zum Krankenversicherungsschutz
  • jegliche Nachweise über Einkommen (Entgeltbescheinigungen, Arbeitsvertrag, Bescheid über erhaltene Sozialleistungen)

Bei Selbständigkeit: Nachweise über die Betriebseinnahmen und -ausgaben

  • Nachweise über Vermögensbestände
  • Kontoauszüge jeder Person der Bedarfsgemeinschaft für den Zeitraum der letzten drei Monate vor Antragstellung
  • Mietvertrag/Mietbescheinigung ausgefüllt durch den Vermieter
  • Nachweise über bestehende Schuldzinsen bei Eigenheim
  • Nachweise aller Nebenkosten bei Eigenheim
  • Heizkostenabrechnung des laufenden und Vorjahres
  • Gebührenabrechnungen (bei zentralen Unterkünften)
  • Nachweise über Unterhaltszahlungen

Alle gemachten Angaben sind mit Nachweisen zu belegen!

Hinweis: Bitte reichen Sie keine Originale ein. Kopien oder eingescannte Dokumente sind ausreichend.