Über uns

Als Jobcenter Landkreis Bamberg sichern wir unvoreingenommen und auf Augenhöhe Ihre Existenz. Wir motivieren und unterstützen Sie auf Ihrem Weg in ein selbstbestimmtes Leben.

Wir sind das Jobcenter Landkreis Bamberg und übernehmen die Verantwortung für viele Menschen, die Bürgergeld oder andere Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten und im Landkreis Bamberg wohnen.

Sie können von uns finanzielle Hilfen zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes und Unterstützung rund um die Themen Qualifizierung und Beschäftigung erhalten.

Wir sind eine gemeinsame Einrichtung der beiden Träger Agentur für Arbeit Bamberg-Coburg und Landkreis Bamberg. Zurzeit arbeiten knapp 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für das Jobcenter Landkreis Bamberg

Wir sind für Sie da!

Gemeinsam auf dem Weg in Ihre sichere Zukunft.

Geschäftsführer: Herr Hittinger, Stellvertretende Geschäftsführerin: Frau Wolff

Organisation

Eingangszone

Hier können Sie:

  • sich informieren und beraten lassen
  • einen Antrag auf Bürgergeld stellen
  • einen Antrag auf Bildung und Teilhabe stellen
  • eine Umzugsgenehmigung einholen
  • kurze Angelegenheiten regeln

Vorsprachen sind im Rahmen der Öffnungszeiten auch ohne Termin möglich.

Leistungsabteilung

Hier werden:

  • Ihre Anträge auf Bürgergeld bearbeitet
  • Sie leistungsrechtlich beraten
  • Ihre Veränderungen im laufenden Leistungsbezug berücksichtigt
  • Ihre möglichen Unterhaltsansprüche geprüft

Auf Wunsch können Sie einen persönlichen Termin vereinbaren.

Arbeitsvermittlung

Qualifizierte Integrationsfachkräfte

  • unterstützen Sie individuell in persönlichen Beratungsgesprächen
  • helfen Ihnen dabei, eine Ausbildung oder eine Beschäftigung aufzunehmen
  • beraten Sie zum Beispiel über Möglichkeiten einer beruflichen Weiterbildung und Förderungen zur Arbeitsaufnahme
  • verfügen über ein breites Netzwerk, um Ihnen Hilfestellungen in allen Lebenslagen anbieten zu können

Sie werden regelmäßig zu Beratungsgesprächen eingeladen. Bei Bedarf können Sie zusätzliche Termine vereinbaren.

Widerspruchsstelle
Doch mal was schiefgelaufen?

Sie können gegen Bescheide des Jobcenters Landkreis Bamberg Widerspruch einlegen. Nutzen Sie hierfür

Jobcenter.digital

oder den Postweg:

Jobcenter Landkreis Bamberg, Widerspruchsstelle, Mannlehenweg 27, 96050 Bamberg

Bitte beachten Sie:

Ein Widerspruch kann nur gegen Bescheide (z.B. Bewilligungs-, Änderungs-, Ablehnungsbescheide, usw.) eingelegt werden, nicht jedoch gegen Anhörungsschreiben, Aufforderungen zur Mitwirkung, oder sonstige einfache Schreiben. Einen Bescheid erkennen Sie in der Regel daran, dass am Ende eine Rechtsbehelfsbelehrung angefügt ist.

Der Widerspruch muss innerhalb der Rechtsbehelfsfrist beim Jobcenter Landkreis Bamberg eingehen. Die Rechtsbehelfsfrist beträgt einen Monat ab Zustellung des Bescheides.

Wenn Sie kein jobcenter.digital nutzen, muss der Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Er muss außerdem eine eigenhändige Unterschrift enthalten. Ein Widerspruch per E-Mail ist unzulässig!

Bitte fügen Sie Ihrem Widerspruch eine Begründung bei, weshalb Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.

Zahlen, Daten, Fakten
Wie viele Menschen im Landkreis Bamberg sind erwerbsfähig, arbeitslos oder arbeitsuchend? Wie viele erhalten Leistungen des Jobcenters Landkreis Bamberg. Wie viele leben in Bedarfsgemeinschaften?

Die Antworten auf dies und noch mehr Fragen finden Sie im regelmäßig aktualisierten Kreisreport der Bundesagentur für Arbeit.

Im Arbeitsmarktreport der Bundesagentur für Arbeit finden Sie Informationen zu den Entwicklungen und Strukturen des Arbeitsmarktes im Landkreis Bamberg.

Datenschutzbeauftragte

Datenschutzbeauftrage:
Frau Behrens

Stellv. Datenschutzbeauftrage:
Frau Freigang

Jobcenter-LK-Bamberg.Datenschutz@jobcenter-ge.de